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Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP)

Als Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister  verpflichten wir uns zu tariflichen Standards, fairen Arbeitsbedingungen und transparenten Prozessen.

Was bedeutet die GVP-Mitgliedschaft für Sie?

  1. Tarifgebundene Beschäftigung

  2. Faire und transparente Arbeitsbedingungen

  3. Verlässliche rechtliche Standards

  4. Seriosität und Branchenkonformität

Wir verfügen über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), erteilt durch die Bundesagentur für Arbeit Düsseldorf.Damit erfüllen wir alle gesetzlichen Voraussetzungen für die rechtssichere Überlassung von Arbeitskräften.

Nachweis unserer Mitgliedschaft:

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