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Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP)
Als Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister verpflichten wir uns zu tariflichen Standards, fairen Arbeitsbedingungen und transparenten Prozessen.
Was bedeutet die GVP-Mitgliedschaft für Sie?
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Tarifgebundene Beschäftigung
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Faire und transparente Arbeitsbedingungen
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Verlässliche rechtliche Standards
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Seriosität und Branchenkonformität
Wir verfügen über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), erteilt durch die Bundesagentur für Arbeit Düsseldorf.Damit erfüllen wir alle gesetzlichen Voraussetzungen für die rechtssichere Überlassung von Arbeitskräften.
Nachweis unserer Mitgliedschaft:
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